Studentenjobs: Wichtige Regeln – das müssen Studenten wissen

Banner-Steuerseminar
Banner-Steuerseminar

Reicht die finanzielle Unterstützung der Eltern oder das Bafög nicht aus, bietet sich für Studenten ein Nebenjob an, um das Studium und den Alltag finanzieren zu können. Doch welche Regeln müssen Studenten eigentlich beachten? Wir haben für euch im Folgenden einige wichtige Fakten zusammengetragen.

Für Studenten stehen grundsätzlich verschiedene Arbeitsmodelle zur Verfügung. Gängige Beschäftigungsformen für Studenten sind der Minijob und die Anstellung als Werkstudent. In beiden Fällen müssen die Studenten nur reduzierte Sozialabgaben abführen. Doch worin liegt der Unterschied zwischen Minijobber und Werkstudenten?

Wichtige Infos zum Minijob

Bei einem Minijob liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 450 Euro – daher ist auch von einem Job auf „450 Euro Basis“ die Rede. Nur in Ausnahmefällen darf die Verdienstgrenze überschritten werden. Dafür müssen weder Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen, hierfür muss jedoch ein Antrag gestellt werden.

Keine Verdienstgrenze für Werkstudenten

Als Werkstudent gibt es hingegen keine Verdienstgrenze. Dennoch muss die sogenannte Werkstudentenregel beachtet werden. Diese besagt, dass ein Werkstudent während eines Semesters pro Woche maximal 20 Stunden neben dem Studium arbeiten darf. In der vorlesungsfreien Zeit gibt es diese Obergrenze hingegen nicht mehr. Lediglich für Arbeiten an den Wochenenden sowie Spät- und Nachtschichten gibt es Ausnahmen. Auch für Arbeitgeber ist die Beschäftigung von Werkstudenten aufgrund der relativ geringen Lohnnebenkosten sehr interessant. Denn sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Werkstudenten werden Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt, was sich natürlich auf die spätere Rente nur positiv auswirken kann. Andere Beiträge für die Kranken-, Arbeits- und Pflegeversicherung müssen hingegen nicht geleistet werden.

Geld neben Bafög verdienen: Was ist erlaubt?

Studenten die Bafög beziehen, können sich dennoch nebenbei etwas hinzuverdienen, wobei hier Verdienstgrenzen zu beachten sind. So kann ein Bafög-Empfänger pro Monat nur 406 Euro dazuverdienen. Bei höheren Einkommen wird die Förderung anteilig gekürzt. Entscheidend dabei ist, dass pro Jahr das Gesamteinkommen in dem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum nicht die 4.880 Euro-Grenze überschreitet. Wird Bafög hingegen weniger als ein Jahr bezogen, fällt folgerichtig auch der erlaubte Zuverdienst niedriger aus. Das Kindergeld ist davon jedoch ausgenommen, da es nicht zum Einkommen zählt.

Für studentische Arbeitnehmer gilt Arbeitsrecht

Wer hingegen als studentischer Arbeitnehmer beschäftigt ist, hat die gleichen Rechte wie seine „normalen“ Kollegen. Denn in diesem Fall gilt das Arbeitsrecht. So habt ihr einen Anspruch auf

  • regelmäßige Pausen
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • bezahlten Urlaub
  • Mutterschutz
  • Arbeitsschutz

Die Bezahlung macht da keine Ausnahme und entsprechend haben studentische Mitarbeiter ein Anrecht auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Lediglich bei bestimmten Praktika oder für minderjährige Studenten gibt es Ausnahmen. Doch man hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Da betrifft vor allem das Thema Steuern. So muss der Arbeitgeber den studentischen Arbeitnehmer beim Finanzamt anmelden, wobei jedoch ein Einkommen von bis zu 8.472 Euro im Jahr steuerfrei ist.

Neues Semester – Neues Mensastipendium!
Mensastipendium Wir verlosen zum Sommersemester wieder 3 Mensastipendien im Wert von je 500 Euro! Melde dich hier an!
Endlich motiviert und voller Power: „Raus aus der Komfortzone“
Raus-aus-der-Komfortzone So einfach war es noch nie endlich in die Gänge zu kommen und Dinge zu erledigen! Jetzt Deinen limitierten Download sichern!
Schlagwörter