Steuertipps für Studenten: So spart ihr bares Geld

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Die meisten Studenten gehen neben dem Studium noch Arbeiten, um sich zusätzlich Geld zu verdienen. Denn oft reichen BAföG oder die Finanzspritze der Eltern nicht aus, um all die anfallenden Kosten im Alltag zahlen zu können. Doch Vater Staat hält dabei gerne die Hand auf und verlangt Steuern auf das hart erarbeitete Geld. Für Studenten gibt es aber einige wichtige und hilfreiche Steuertipps, sodass die Abgaben häufig zurückerstattet werden. In unserem kurzen Ratgeber zeigen wir euch auf, wie sich schnell bares Geld sparen lässt und welche Steuerregelungen Studenten kennen sollten.

Steuerfreie Einnahmen für Studenten

Doch bevor wir uns mit den möglichen Steuerabgaben befassen, gibt es erstmal ein paar gute Nachrichten. Denn es gibt einige Einnahmen für Studenten, die grundsätzlich steuerfrei sind und über die ihr euch keine weiteren Gedanken machen müsst. Für Studenten sind dabei folgende steuerfreien Einnahmen von Bedeutung:

  • BAföG
  • Stipendien
  • Unterhaltszahlungen
  • Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen (450 Euro pro Monat) – hierbei gibt es aber einen wichtigen Passus: So muss der Arbeitgeber den auf Minijob-Basis beschäftigten Studenten bei der Minijobzentrale angemeldet haben und eine Pauschalabgabe zahlen
  • Tätigkeiten als Trainer bzw. Übungsleiter im Sport- oder Jugendverein – die Einnahmen dürfen dabei pro Jahr aber nicht höher als 2.400 Euro liegen

Darüber hinaus gibt es noch weitere steuerfreie Einnahmen, die aber für Studenten weniger relevant sind. Wer diese dennoch nachlesen will, sollte einen Blick in den § 3 des Einkommensteuergesetzes werfen.

Steuerpflichtige Einnahmen für Studenten

Abgesehen von den eben aufgeführten steuerfreien Einnahmen für Studenten gibt selbstverständlich auch diverse Beschäftigungsverhältnisse, die ganz regulär besteuert werden. Hier gilt ein Student als normaler Arbeitnehmer und muss entsprechend auf den Verdienst Abgaben zahlen. Da Studenten im Normalfall während des Studiums aus mangelnden Zeitgründen keine Vollzeitstelle haben, führen wir im Folgenden typische studentische Tätigkeiten für das Geldverdienen auf. Das sind allen voran:

  • Tätigkeit als Werkstudent
  • bezahlte Praktika
  • Nebenjobs während der Semesterferien

Diese Einkommen sind aber nur dann zu versteuern, wenn der monatliche Verdienst über 450 Euro liegt und somit die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Hierbei wird die Einkommensteuer vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt. Als Bemessungsgrundlage wird dabei jener Steuersatz herangezogen, der fällig wäre, wenn ihr im gesamten Jahr das gleiche Einkommen verdienen würdet. Abhängig ist der genaue Betrag u.a. von eurer Steuerklasse oder der Höhe des Verdienstes. Erst wenn das Jahreseinkommen diese Grenze überschritten hat, müssen Steuern bezahlt werden. Da zudem aber auch die sogenannten Werbungskosten – hierbei handelt es sich um Ausgaben / Anwendungen, die u.a. für die Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen (z.B. tägliche Fahrt zur Arbeit, Büromaterial, Laptop) – geltend gemacht werden können, ist noch wesentlich mehr drin. Vom Finanzamt werden pauschal Werbungskosten in Höhe von 1.000 Euro anerkannt. Mittels Belege könnt ihr aber problemlos Mehrausgaben nachweisen.

  • Wichtiger Hinweis: Wir vermitteln in zahlreichen Städten kostenlose Steuerseminare für Studenten (z.B. Steuertipps für Studenten in Berlin). Hier bekommt ihr jede Menge Tipps und Tricks aufgezeigt, wie ihr als Student Steuerkosten erstattet bekommt. So lassen sich pro Jahr schnell mehrere tausend Euro sparen. Wer kein Geld zu verschenken hat, findet in der Kategorie „Standorte“ (oben rechts in der Menüleiste) geordnet nach Städten weitere Informationen zu den Kursen!!!
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