Praktische Steuertipps für Studenten

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Kaum ein Student befasst sich mit dem Thema Steuern und Steuererklärung. Doch dabei lohnt es sich für die meisten Studenten fast immer, eine Steuererklärung abzugeben und sich somit Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Das Problem: Die meisten Studenten wissen das gar nicht! Eine Bildungslücke, mit der du bares Geld verschenkst. Daher haben wir für dich in unserem kleinen Ratgeber ein paar wichtige Informationen rund um das Thema Studenten und Steuern zusammengetragen. Dabei wird u.a. beleuchtet, welche Einnahmen für Studenten steuerfrei bzw. steuerpflichtig sind und wann Studenten überhaupt eine Steuererklärung machen sollten bzw. müssen! Und falls du noch mehr zu dem Thema erfahren möchtest, besuche einfach einen unserer Steuerworkshops an einem Standort in deiner Nähe: 

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Wann Studenten eine Steuererklärung machen sollten

Gezahlte Steuern kannst du dir mittels einer Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen oder mittels Verlustvortrag (siehe nächsten Punkt) künftig Steuern sparen. Du solltest bei folgenden Szenarien eine Steuererklärung machen:

    • Das Jährliches Brutto-Einkommen während dem Studium liegt über dem Freibetrag von 8.472 Euro: Auf jeden Euro mehr wird Einkommensteuer fällig. Du hast aber die Möglichkeit, deine Ausbildungskosten auf das zu versteuernde Einkommen anrechnen zu lassen. Das wird in der Steuerlehre als „absetzen“ bezeichnet. Somit musst du weniger oder vielleicht gar keine Steuern zahlen.
    • Arbeiten auf Lohnsteuerkarte VI: Bei diesem Anstellungsverhältnis wird jeden Monat von deinem Gehalt die Lohnsteuer abgezogen. Selbst wenn du im gesamten Jahr unter dem Freibetrag liegst und somit eigentlich keine Steuern zahlen brauchst. Das Geld kannst und solltest du dir aber über deine Steuererklärung wieder zurückholen.
    • Arbeiten als Selbstständiger: Wer als Selbstständiger neben seinem Studium arbeitet und entsprechend Rechnung schreibt, ist gesetzlich verpflichtet, seine Einkünfte dem Finanzamt mittels Steuererklärung mitzuteilen. Wer das nicht macht, betreibt nichts anderes als Steuerhinterziehung!
    • Hohe Ausbildungskosten: Wer keinen Verdienst und hohe Ausbildungskosten hat, sollte dem Finanzamt mittels der Steuererklärung einen Verlust vortragen. Dieser Verlust wird dann von der Steuer abgezogen, wenn du das erste Mal Steuern von deinem Gehalt zahlst  (z.B. im ersten Berufsjahr).

 

Verlustvortrag: Auch ohne Einkommen Steuern sparen

Für Studenten ergibt sich über das Modell des „Verlustvortrags“ die Möglichkeit, Steuern zu sparen, obwohl man gar kein Einkommen hat. Beim Verlustvortag handelt es sich um ein eigenes Steuer-Formular, welches folgendermaßen funktioniert.

  • Wer keinen Verdienst hat oder nur Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung bezieht (Minijob), auf der anderen Seite aber Ausbildungskosten zu tragen hat, der hat einen steuerlichen Verlust: Studienausgaben minus Einkünfte!

Der Verlust muss jedes Jahr über die Steuererklärung festgestellt werden, was als Verlustfeststellung bezeichnet wird. Dabei bietet das Modell des Verlustvortrags eine interessante Besonderheit. Denn du kannst deine jährlichen Verluste zusammenzählen und später in die ersten Berufsjahre mitnehmen. Das bedeutet, dass die Studienkosten erst dann steuerlich verrechnet werden, wenn du nach dem Studium einen ‚richtigen Job‘ hast und erstmals richtig verdienst und somit auch richtig Steuern zahlen musst! Im Moment ist ein Verlustvortrag für bereits möglich für Studenten, die sich im Zweitstudium (z.B. Master) befinden oder die vorher eine Ausbildung gemacht haben. Dieser Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium ist natürlich ungerecht für Studenten, die nach dem Abitur direkt an die Hochschule gegangen sind. So sieht es offenbar auch der Bundesfinanzhof, der die Ungleichbehandlung als verfassungswidrig erachtet  und das Modell des Verlustvortrags für Studenten liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Dieser hat die Entscheidung zu fällen, ob künftig alle Studenten die Möglichkeit haben, ihre steuerlichen Verluste während des Studiums später in den ersten Berufsjahren mit der Steuer verrechnen zu lassen. Daher lohnt es sich im Moment auch für Studenten im Erststudium eine Steuererklärung zu machen, um gegebenenfalls von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts profitieren zu können!

Welche Einnahmen sind für Studenten steuerfrei?

Der Staat gewährt Studenten einige Einnahmen, auf die keine Steuern gezahlt werden müssen! Entsprechend brauchst du dir in diesem Fall auch keine großen Gedanken zur Steuererklärung machen. Im §3 des Einkommenssteuergesetzes sind generell alle steuerfreien Einnahmen aufgeführt, für Studenten haben wir aber natürlich die wichtigsten Einnahmen herausgesucht. Demnach sind folgende Einnahmen für Studenten steuerfrei:

      • BAföG
      • Stipendien
      • Unterhaltszahlungen
      • Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung bis 450 Euro pro Monat (hierfür muss dich dein Arbeitgeber aber bei der Minijobzentrale angemeldet haben und eine Pauschalabgabe zahlen)
      • Einnahmen als Übungsleiter im Jugend- oder Sportverein bis 2.400 Euro pro Jahr

 

Welche Einnahmen sind für Studenten steuerpflichtig?

Doch leider sind längst nicht alle Einnahmen steuerfrei und es gibt jede Menge regulär besteuerte Beschäftigungsverhältnisse, in denen ein Student genau wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt wird und steuerliche Abgaben leisten muss. Dazu gehören auch gängige Tätigkeiten, die viele Studenten neben dem Studium ausüben, um die Kasse etwas aufzufüllen. Dazu gehören u.a.

  • bezahlte Praktika
  • Arbeit als Werkstudent
  • Ferien- und Nebenjobs

Entscheidend dabei ist: Erst wenn der monatliche Verdienst die Grenze der Geringfügigkeit von 450 Euro pro Monat überschreitet, wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt eine Einkommenssteuer gezahlt.

  • Wichtiger Hinweis: Wir vermitteln in zahlreichen Städten kostenfreie Steuerworkshops für Studenten (zur Standortwahl hier klicken). Dort bekommt ihr jede Menge Tipps und Tricks aufgezeigt, wie ihr als Student Studienkosten erstattet bekommt. So lassen sich pro Jahr schnell mehrere tausend Euro sparen. Wer kein Geld zu verschenken hat, findet in der Kategorie „Standorte“ (oben rechts in der Menüleiste) geordnet nach Städten weitere Informationen zu den Kursen.

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